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Eckpunktepapier zur interdisziplinären Frühförderung in Schleswig-Holstein

  1. Ziel der Frühförderung
  2. Frühförder-Konzept
  3. Formen der Frühförderung
  4. Frühförderstelle
  5. Arbeit in der Frühförderung
  6. Frühförderkonferenz
  7. Finanzierung

 

  1. Ziel der Frühförderung
    Ziel der Frühförderung ist es, Kinder mit drohender oder manifester Behinderung in ihrer Entwicklung so zu fördern, dass sie ihre Anlagen und Fähigkeiten entfalten und am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können. Frühförderung ist familienorientiert und interdisziplinär.
     
  2. Frühförder-Konzept
    Ärztliche, therapeutische, psychologische, pädagogische und soziale Maßnahmen sind nicht lediglich additiv, sondern Bestandteil eines integralen Rehabilitations- und Förderkonzepts. Es soll für jedes Kind gemeinsam mit den Eltern festgelegt und mit ihnen umgesetzt werden.
     
  3. Formen der Frühförderung
    In der Regel ist Frühförderung Einzelförderung.
     
  4. Frühförderstelle
    Die Frühförderstelle ist eine regionale Anlaufstelle in den Fragen der Frühförderung für alle Beteiligten. Sie koordiniert alle für das Förderkonzept im Einzelfall erforderlichen Leistungen und Maßnahmen und sichert die interdisziplinäre Zusammenarbeit.
     
  5. Arbeit in der Frühförderung
    In der Frühförderung können nur Personen arbeiten, die sich in ihrer Aus- und Weiterbildung mit Fragen von Störungen der Entwicklung von Säuglingen und jungen Kindern und deren Auswirkungen auf die Familien auseinandergesetzt haben. Für jede Mitarbeiterin/jeden Mitarbeiter ist die Möglichkeit zur adäquaten fachlichen Fortbildung der Frühförderung zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es notwendig, sich mit den Grundlagen und Arbeitsweisen der jeweils anderen Berufsgruppen vertraut zu machen.
     
  6. Frühförderkonferenz
    Erscheint eine intensivierte fachübergreifende Betreuung des Kindes sinnvoll und erforderlich, so wird über die Frühförderstelle eine Frühförderkonferenz einberufen. Sie stellt einen über das Förderkonzept hinausgehenden Förderplan mit medizinischen und nichtmedizinischen Leistungen auf, in dem Maßnahmen, Zeitrahmen, Verlaufs- und Erfolgsbeurteilung etc. enthalten sind.
     
  7. Finanzierung
    Die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Beteiligten (insbesondere in der Frühförderkonferenz) ist unerlässlich und muss durch Krankenkassen und Sozialhilfeträger finanziell abgesichert werden.

Ansprechpartner

Juliane Hohenberg
Tel.: 04551/803 - 218
Fax: 04551/803 - 208
E-Mail: ag-fruehfoerderung@aeksh.org